Schütz die Hornissen © Ripberger, Hunter, Faust
Alle Wespenarten stehen unter generellem Tier- und Naturschutz. Man darf sie nicht ohne vernünftigen Grund verfolgen, töten oder quälen. Eine Ausnahme bilden Hornissen, die als „besonders geschützte Art“ in der Bundesartenschutzverordnung gelistet sind.